1. Durch die Bestätigung der Pension ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen.
Vertragspartner sind der Buchende / Gast sowie die Pension.

2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus. Sind der Buchende und der Pensionsgast nicht identisch, so trägt der Buchende die Sorgfaltspflicht.

4. Wird die Zimmerreservierung aufgrund Nichtanreise oder Stornierung nicht in Anspruch genommen, ist der Eigentümer berechtigt, Ausfall- / Stornokosten in Rechnung zu stellen. Auf den Grund der Verhinderung kommt es hierbei nicht an. Bis 2 Tage vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei, danach bitten wir Sie, 80% bei nicht weiter Vermittlung des Zimmers zu entrichten

5. Die Ausfall- / Stornokosten berechnen sich aus dem vereinbarten Zimmerpreis abzüglich der Einsparungen, welche die Pension durch die Nicht- Inanspruchnahme hat. (siehe hierzu Stornofristen)

6. Bei Zimmerreservierungen, die bis 18.00 Uhr nicht in Anspruch genommen werden, behält sich das Hotel das Recht vor, sofern keine andere Anreisezeit vereinbart wurde, das Zimmer weiter zu vermieten. Das Recht auf Weitervermietung schließt eine Ausfall- / Stornokostenrechnung nicht aus, sofern eine Weitervermietung nicht zustande kam.

7. Gruppenreservierungen 
Bei Gruppenreservierungen hat der Buchende / Veranstalter spätestens 6 Wochen vor Anreisedatum eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des zu erwartenden Umsatzes zu leisten. Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des Bestellers / Gastes. Nicht fristgerechter Eingang der Vorauszahlungen führt zur Aufhebung des Beherbergungsvertrages. Die Pension behält sich jedoch das Recht vor, die Zimmer anderweitig zu vermarkten, ohne dass hieraus ein Schadensersatzanspruch des Bestellers / Gastes gegenüber der Pension entsteht. Bei nicht zustande gekommener Weitervermietung ist die Pension berechtigt, Ausfall- / Stornokosten gem. Anhang der AGB in Rechnung zu stellen. Berechnungsgrundlage ist der Zeitpunkt der jeweils erfolgten Weitervermietung.