Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Reservierung und Überlassung von Zimmern und die damit zusammenhängenden Leistungen.
I Vertrag
Durch die schriftliche Bestätigung der Reservierung wird der Vertrag für das Hotel wie für den buchenden Gast bindend.
Beide Vertragsparteien sind zur vollständigen Erfüllung des Vertragsinhaltes verpflichtet.
II Annullierung, Änderung
Annullierungen und Änderungen können telefonisch, mündlich oder per Schriftform erfolgen.
III Preise
Die Preise schließen, sofern nichts anderes vereinbart ist, die jeweils gültige Mehrwertsteuer ein.
Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.
IV Zahlung
Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
V Gerichtstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.
VI Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.
VII Videoüberwachung
Die Pension Hamburg wird videoüberwacht. Die Videoüberwachung findet an den folgenden Standorten statt: Kamera 1: [Eingangsbereich]; Kamera 2: [Parkplatz]; Kamera 3: [Parkplatz]; Kamera 4: [Flur EG]; Kamera 5: [Rezeption]; Kamera 6: [Treppenaufgang 1. OG]; Kamera 7: [Flur 1. OG]
Auf die Videoüberwachung sowie die Identität des für die Videoüberwachung Verantwortlichen wird laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO durch ein im Eingangsbereich ausgehangenes Hinweisschild hingewiesen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist unser berechtigtes Interesse zum Zweck des Schutzes der Mitarbeiter der Pension und dessen Gäste sowie des Unternehmens selbst. Mittels der Überwachungskameras sollen von dem Unternehmen sowie den Mitarbeitern Gefahren u.a. durch Diebstahl, Einbruch, Vandalismus, Körperverletzung, Sachbeschädigung abgewendet werden. Eine Weitergabe oder anderweitige Verwendung der Daten findet nicht statt.
Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO): Ihre Daten werden nach 10 Tagen gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der Zweck der Videoüberwachung erfüllt ist, keine Gefahren für Mitarbeiter und Unternehmen ausgegangen sind und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
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